Stand: Januar 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Doblyx AI GmbH, Schildbach 42, 8230 Hartberg, Österreich (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Automatisierung, Lead-Qualifizierung und Workflow-Optimierung.
(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer ist.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der KI-gestützten Geschäftsprozessautomatisierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
(3) Der Anbieter bietet verschiedene Leistungspakete an. Die Details zu Leistungsumfang, inkludierten Minuten, Integrationen und Preisen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, sind in den Standardpaketen 300 Minuten monatliche Nutzungszeit für den KI-Telefon-Assistenten inkludiert. Bei Überschreitung dieser Minutenzahl wird die Mehrnutzung nach dem im Angebot festgelegten Minutenpreis zusätzlich berechnet.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in Präsentationen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
(3) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
(1) Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Setup-Gebühr ist wie folgt fällig:
(4) Der monatliche Retainer ist jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig. Die erste Retainer-Zahlung ist zusammen mit der Restzahlung der Setup-Gebühr bei Abnahme fällig.
(5) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Sofern im individuellen Vertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart (z.B. 3 Monate), verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
(5) Bereits bezahlte Setup-Gebühren werden bei Kündigung nicht erstattet. Bei Kündigung vor Go-Live wird die geleistete Anzahlung (50 % der Setup-Gebühr) nicht erstattet, da diese die bis dahin erbrachten Planungs- und Vorbereitungsleistungen abdeckt.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um die vom Anbieter implementierten Automatisierungen nutzen zu dürfen. Dies umfasst insbesondere:
(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle Leads, die über die implementierten Systeme verarbeitet werden, rechtmäßig erhoben wurden und dass die erforderlichen Einwilligungen zur Kontaktaufnahme vorliegen.
(4) Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einsatz von qualifiziertem Personal.
(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
(3) Nach Fertigstellung der Setup-Phase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Der Anbieter stellt im Rahmen des monatlichen Retainers Support für die implementierten Systeme bereit.
(2) Support-Anfragen werden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Die Reaktionszeit beginnt mit Eingang der Anfrage während der Geschäftszeiten (9:00 – 17:00 Uhr MEZ).
(3) Der Support umfasst:
(4) Nicht vom Support umfasst sind:
(5) Der Anbieter ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert. Kurzfristige Ausfälle, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten oder Störungen bei Drittanbietern (Hosting, APIs), sind möglich.
(1) Alle vom Anbieter erstellten Workflows, Automatisierungen, Skripte, Konfigurationen und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Werke") bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Werken für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für den im Vertrag vereinbarten Zweck.
(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Werke herauszugeben oder zu übertragen. Eine Übertragung der Werke kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, das Kundenlogo und den Firmennamen als Referenz auf der eigenen Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien schließen vor Beginn der Datenverarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt.
(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die über die implementierten Systeme verarbeitet werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung sowie für die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden oder in dessen Auftrag entstehen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf das Doppelte der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung, maximal jedoch 50.000 Euro.
(4) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für:
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Der Anbieter schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Werkleistung für das Setup, Dienstleistung für den laufenden Betrieb), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie oder Zusicherung für:
(3) Beispielhafte Ergebnisse, Fallstudien oder Referenzen stellen keine Garantie für vergleichbare Ergebnisse beim Kunden dar. Die Ergebnisse können je nach Branche, Markt, Qualität der Datenquellen und anderen Faktoren variieren.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Konditionen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn und soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgung, DDoS-Attacken und sonstige Cyberangriffe sowie Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform (E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz, Österreich, soweit der Kunde Unternehmer ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird durch E-Mail gewahrt.
(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen AGB nicht.
Doblyx AI GmbH
Schildbach 42
8230 Hartberg
Österreich
Geschäftsführer: Eric Dobler
E-Mail: office@doblyx.com
Telefon: +43 676 5800866