Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Doblyx AI GmbH, Schildbach 42, 8230 Hartberg, Österreich (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Automatisierung, Lead-Qualifizierung und Workflow-Optimierung.

(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer ist.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der KI-gestützten Geschäftsprozessautomatisierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets.

(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • a) Einrichtung und Konfiguration von KI-gestützten Telefon-Assistenten (Voicery) zur automatisierten Lead-Qualifizierung
  • b) Erstellung und Implementierung von Workflow-Automatisierungen mittels n8n
  • c) Integration von CRM-Systemen (z.B. HubSpot), Tabellenkalkulationen (Google Sheets) und Reporting-Tools (Looker)
  • d) Anbindung an Werbeplattformen (Facebook/Meta, Google Ads, LinkedIn) zur Lead-Erfassung und Conversion-Optimierung
  • e) Anbindung an Immobilienportale (ImmobilienScout24, willhaben) und sonstige Lead-Quellen
  • f) Laufende Wartung, Optimierung und Support der implementierten Systeme

(3) Der Anbieter bietet verschiedene Leistungspakete an. Die Details zu Leistungsumfang, inkludierten Minuten, Integrationen und Preisen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, sind in den Standardpaketen 300 Minuten monatliche Nutzungszeit für den KI-Telefon-Assistenten inkludiert. Bei Überschreitung dieser Minutenzahl wird die Mehrnutzung nach dem im Angebot festgelegten Minutenpreis zusätzlich berechnet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in Präsentationen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • a) Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags durch beide Parteien, oder
  • b) schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters nach Auftragserteilung durch den Kunden, oder
  • c) Annahme eines vom Anbieter erstellten Angebots durch den Kunden innerhalb der Angebotsfrist.

(3) Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

  • a) einer einmaligen Setup-Gebühr für die Einrichtung und Implementierung der Systeme
  • b) einem monatlichen Retainer für Wartung, Support und laufende Optimierung
  • c) ggf. zusätzlichen Kosten bei Überschreitung der inkludierten Nutzungsminuten

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Setup-Gebühr ist wie folgt fällig:

  • a) 50 % bei Vertragsschluss als Anzahlung
  • b) 50 % bei Abnahme bzw. Go-Live der implementierten Lösung

(4) Der monatliche Retainer ist jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig. Die erste Retainer-Zahlung ist zusammen mit der Restzahlung der Setup-Gebühr bei Abnahme fällig.

(5) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern im individuellen Vertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart (z.B. 3 Monate), verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • a) der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug gerät
  • b) eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt
  • c) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

(5) Bereits bezahlte Setup-Gebühren werden bei Kündigung nicht erstattet. Bei Kündigung vor Go-Live wird die geleistete Anzahlung (50 % der Setup-Gebühr) nicht erstattet, da diese die bis dahin erbrachten Planungs- und Vorbereitungsleistungen abdeckt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:

  • a) alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden
  • b) ein kompetenter Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht
  • c) Freigaben und Feedbacks innerhalb angemessener Fristen erteilt werden
  • d) die notwendigen Zugänge zu Drittsystemen (CRM, Werbeplattformen, etc.) eingerichtet werden

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um die vom Anbieter implementierten Automatisierungen nutzen zu dürfen. Dies umfasst insbesondere:

  • a) die Berechtigung zur automatisierten Kontaktaufnahme mit Leads
  • b) die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen der betroffenen Personen
  • c) die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der angebundenen Drittplattformen

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle Leads, die über die implementierten Systeme verarbeitet werden, rechtmäßig erhoben wurden und dass die erforderlichen Einwilligungen zur Kontaktaufnahme vorliegen.

(4) Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 7 Leistungserbringung und Abnahme

(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einsatz von qualifiziertem Personal.

(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

(3) Nach Fertigstellung der Setup-Phase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Der Kunde hat die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • a) der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt, oder
  • b) der Kunde die Leistungen produktiv nutzt, oder
  • c) der Kunde nicht innerhalb der 14-Tages-Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Service Level und Support

(1) Der Anbieter stellt im Rahmen des monatlichen Retainers Support für die implementierten Systeme bereit.

(2) Support-Anfragen werden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Die Reaktionszeit beginnt mit Eingang der Anfrage während der Geschäftszeiten (9:00 – 17:00 Uhr MEZ).

(3) Der Support umfasst:

  • a) Beantwortung von Fragen zur Nutzung der implementierten Systeme
  • b) Behebung von Fehlern und Störungen
  • c) Kleinere Anpassungen und Optimierungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs

(4) Nicht vom Support umfasst sind:

  • a) Wesentliche Erweiterungen oder neue Features (diese werden separat angeboten)
  • b) Störungen, die durch Änderungen an Drittsystemen verursacht werden, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat
  • c) Störungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe des Kunden verursacht wurden

(5) Der Anbieter ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert. Kurzfristige Ausfälle, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten oder Störungen bei Drittanbietern (Hosting, APIs), sind möglich.

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Alle vom Anbieter erstellten Workflows, Automatisierungen, Skripte, Konfigurationen und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Werke") bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.

(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Werken für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für den im Vertrag vereinbarten Zweck.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Werke herauszugeben oder zu übertragen. Eine Übertragung der Werke kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

(4) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, das Kundenlogo und den Firmennamen als Referenz auf der eigenen Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

(2) Die Parteien schließen vor Beginn der Datenverarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt.

(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die über die implementierten Systeme verarbeitet werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung sowie für die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden oder in dessen Auftrag entstehen.

§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf das Doppelte der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung, maximal jedoch 50.000 Euro.

(4) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für:

  • a) die Qualität der über die Systeme verarbeiteten Leads — der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass Leads zu Geschäftsabschlüssen führen oder bestimmte Qualitätskriterien erfüllen
  • b) entgangene Geschäfte, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden
  • c) Schäden, die durch Ausfälle oder Änderungen bei Drittanbietern (Hosting-Provider, API-Anbieter, Werbeplattformen, etc.) entstehen
  • d) Schäden, die durch fehlerhafte oder rechtswidrig erhobene Daten des Kunden entstehen
  • e) Schäden, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Keine Erfolgsgarantie

(1) Der Anbieter schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Werkleistung für das Setup, Dienstleistung für den laufenden Betrieb), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(2) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie oder Zusicherung für:

  • a) eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads
  • b) eine bestimmte Conversion-Rate oder Abschlussquote
  • c) eine bestimmte Verbesserung von Werbekampagnen-Kennzahlen
  • d) den wirtschaftlichen Erfolg des Kunden

(3) Beispielhafte Ergebnisse, Fallstudien oder Referenzen stellen keine Garantie für vergleichbare Ergebnisse beim Kunden dar. Die Ergebnisse können je nach Branche, Markt, Qualität der Datenquellen und anderen Faktoren variieren.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Konditionen.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht
  • b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren
  • c) von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden
  • d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen

(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn und soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgung, DDoS-Attacken und sonstige Cyberangriffe sowie Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.

(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren.

§ 15 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform (E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz, Österreich, soweit der Kunde Unternehmer ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird durch E-Mail gewahrt.

(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen AGB nicht.

§ 17 Kontakt

Doblyx AI GmbH
Schildbach 42
8230 Hartberg
Österreich

Geschäftsführer: Eric Dobler
E-Mail: office@doblyx.com
Telefon: +43 676 5800866